Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von MarmorMarkt
1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge
über Warenlieferungen von MarmorMarkt, auch in laufender und künftiger
Geschäftsverbindung.
2. Abweichende Bedingungen und nachträgliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn
Sie von MarmorMarkt schriftlich (Email- oder Postverkehr) bestätigt sind.
3. Alle mündlichen, fernmündlichen und sonstigen Erklärungen von Mitarbeitern außerhalb
der Geschäftsleitung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung geltende Preis. Festpreise bedürfen
besonderer schriftlicher Bestätigung, sie gelten unter der Voraussetzung gleich bleibender
Kosten. Nach Angebotsabgabe eintretende Erhöhung der Kosten, insbesondere der
Lohnkosten, der lohnabhängigen Kosten und der Materialkosten, werden zusätzlich zu dem
vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
3. Proben und Muster gelten als Anschauungsstück für Qualität, Abmessung und Farbe.
Abweichungen, die für das Naturmaterial typisch sind, berechtigen nicht zur Reklamation.
Alle Angaben über Gewicht, Stärke, Deckfähigkeit und Stückzahlen je qm sind
Durchschnittsangaben ohne jede Verbindlichkeit.
4. Unser Dach und Wandschiefer ist generell frostbeständig. Bei Materialien aus unserem
"Natursteinprogramm" erhalten Sie die Bestätigung einer Frostbeständigkeit auf Anfrage.
5. Milimetergenaue Fertigung bei Natursteinen kann nicht gewährleistet werden. Bei
Zuschnitten wird generell die größte Länge und Breite (wenn nicht rechtwinklig) zur
Abrechnung herangezogen.
6. Verpackungskosten (Paletten, Kisten u.a.), sowie die Kosten der Rücksendung des
Verpackungsmaterials, gehen zu Lasten des Käufers.
7. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (wenn nicht anders
angegeben).
8. Die Rücknahme bestellter und mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Im Ausnahmefall,
der von uns schriftlich bestätigt werden muss, sind wir berechtigt, bis zu 15% als
Entschädigung zu berechnen.
9. Aufträge sind erst angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Kommt der
Besteller mit der Abnahme in Verzug, sind wir befugt nach Ablauf einer gesetzten,
angemessenen Nachfrist ohne Ablehnungsandrohung die Ware anderweitig zu veräußern
oder dem Käufer die nicht abgeholte Ware sofort in Rechnung zu stellen. Im Falle der
Einlagerung nicht oder verspätet abgenommener Ware sind wir berechtigt, eine
Einlagerungsgebühr von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs zu berechnen,
höchstens jedoch 5% des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffnen Waren.
Beruht der Verzug auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Kunden, können auch darüber
hinausgehende Ansprüche geltend gemacht werden.
10. Wir sind zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.
1. Der Transport von Natursteinen erfordert besondere Sorgfalt.
2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Frachtkosten sind
generell vom Empfänger zu tragen. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware an den Käufer
über, auch wenn wir die Frachtkosten übernommen haben (Frei-Haus). Bei Anlieferung ist
der Käufer verpflichtet, für einen mit schwerem Lastzug befahrbaren Zuweg zu sorgen und
die Ware unverzüglich und sachgemäß abzuladen. Von MarmorMarkt
aufgebrachte Frachtaufwendungen sind nicht skontierfähig. Wartezeiten werden dem Käufer
berechnet.
3. Bestellungen werden nur vorbehaltlich der Liefermöglichkeit angenommen. Alle
getroffenen Vereinbarungen bezüglich Lieferzeiten bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt
(auch Streik) oder Warenmangel begrenzen die Lieferpflicht oder heben Sie auf.
Telefonische Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Verzugs- und Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.
5. Erkennbare Mängel, Transportmängel, Falschlieferungen und etwaige Fehlmengen der
Ware sind am Empfangstag, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung, vom Käufer schriftlich
anzuzeigen. Angeliefertes Material hat der Käufer unbeschadet evtl. zulässiger
Beanstandungen- auch dann anzunehmen, wenn es unwesentliche Mängel aufweist.
6. Annahmeverweigerung:
Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken,
gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter
Ware werden ohne vorherige Genehmigung von MarmorMarkt nicht angenommen.
1. Für Neukunden sind 50% des Auftragswertes vorab zur Zahlung, weitere 50% sind
bei Lieferung der Ware vorab fällig. Für Stammkunden liefert MarmorMarkt auch auf
Rechnung. Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Zugang rein netto zu zahlen.
Die Gewährung von Skonto oder erweiterten Zahlungszielen bedarf einer gesonderten,
schriftlichen Vereinbarung, sofern nicht in unserem Angebot oder der schriftlichen
Bestätigung des Auftrages enthalten. Für später eingehende Zahlungen sind wir
berechtigt, mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Ist unsererseits
ein höherer Zinssatz zu leisten, kann dieser verlangt werden.
2. MarmorMarkt ist nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie
angenommen, geschieht dies nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen
zu Lasten des Käufers.
3. MarmorMarkt kann bei nichtvertragsgemäßer Zahlung die Ware einstweilen
zurücknehmen oder die Herausgabe verlangen. Die entstehenden Kosten
(insbesondere Frachtkosten) gehen zu Lasten des Käufers. (siehe auch Frachtkosten)
4. Bei Zahlungsverzug oder Stellung auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens des Käufers sind alle Rückstände des Käufers sofort fällig.
Zugleich sind die gewährten Rabatte verfallen, so dass der Käufer die derzeitigen
Bruttopreise lt. Preisliste zu zahlen hat. Tritt in den Verhältnissen des Käufers eine
Verschlechterung ein, so ist MarmorMarkt berechtigt, Wechsel zurückzunehmen.
5. Gutschriften von MarmorMarkt werden grundsätzlich immer mit Warenlieferungen
verrechnet, soweit nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde.
1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt.
Auch im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung, die nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet ist, bleibt uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Rückstände des Käufers.
2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu
lassen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig.
3. Vor einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte
durch Dritte muss der Käufer unser schriftliches Einverständnis einholen. Im Fall
der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gelten die hieraus entstehenden
Forderungen mit dem Augenblick Ihrer Entstehung als an uns abgetreten.
4. Eigentumsvorbehalt und Abtretung bleiben bis zur restlosen Tilgung aller
unserer Forderungen in Kraft. Sollte der Käufer bei Veräußerung der
Vorbehaltsware an Dritte die Abtretbarkeit der Forderungen an andere (und somit
an uns) ausschließen, so liegt kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang im
rechtlichen Sinne vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer
verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
1. Zu Beanstandungen berechtigen nicht, die bei Natursteinen vorkommenden
Einlagerungen, Adern, Flecken und Farbschwankungen. Abweichungen, wie sie in
der Natur des Steines vorkommen, bleiben vorbehalten.
2. Reklamationsansprüche berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
Auftretende Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind
uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Der Käufer muss uns
ausreichend Gelegenheit geben, die beanstandete Ware in Augenschein zu nehmen.
Reklamationen sind nur insoweit möglich, als die Ware noch vorhanden ist.
3. Die bemängelte Lieferung darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch
MarmorMarkt verarbeitet werden. Sollte vom Käufer bemängelte Ware trotzdem ohne
Genehmigung verarbeitet werden oder werden offensichtliche Mängel (z.B. Bruch)
MarmorMarkt erst nach der Verarbeitung angezeigt, so erlöschen jegliche
Reklamationsansprüche.
4. Fachgerechte Verlegung, vorherige Prüfung und sorgfältiger Umgang mit dem
Naturstein-Material sind Voraussetzung bei eventuellen Ansprüchen.
5. Beim Dachschiefer sind bis zu 5 % der Gesamtlieferung sind aus
materialtechnischen Gründen und Gegebenheiten nicht zu beanstanden.
Gelieferter Rohschiefer (z.B. Ortsteine, Kehlsteine ect.) der an der Baustelle
bearbeitet wird, ist im obigen Sinne nicht enthalten. Zur fachgerechten Verlegung
der Schiefer gehört auch das Prüfen (visuell, Klangprobe und dergleichen) der
Steine durch den Verarbeiter vor Einbau.
6. Bei berechtigter Beanstandung hat MarmorMarkt das Recht auf Ersatzlieferung.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zugelassen.
7. Keine Gewähr übernommen wird darüber hinaus für Schäden, die durch
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürliche Absetzung, chemische oder
sonstige Einflüsse entstanden sind oder auch durch unsachgemäße Verlegung
oder Versetzung und/oder ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes
verursacht wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Miesbach. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Miesbach
1. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers, die von unseren
vorstehenden Bedingungen abweichen, haben nur durch unsere schriftliche
Anerkennung Gültigkeit.
2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
1. Der Geschäftspartner gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung
und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert
werden (§3 BDSG). Die Rechnung, Lieferschein, Auftragsbestätigung und
Bestellung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des §26 Abs 1
Bundesdatenschutzgesetz.
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